Was bedeutet Wiederbeschaffungswert bei Kfz-Versicherungen?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein Fahrzeug unmittelbar vor einem Schaden (z. B. Totalschaden oder Diebstahl) auf dem Gebrauchtwagenmarkt hatte. Die Kfz-Versicherung ersetzt im Schadensfall diesen Wert, abzüglich eventueller Restwerte.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

  • Grundlage sind Alter, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand und regionale Marktlage des Fahrzeugs.
  • Ein Gutachter oder Sachverständiger (z. B. DEKRA, TÜV) bestimmt den Wert individuell.
  • Vergleichsangebote ähnlicher Fahrzeuge auf dem Markt fließen in die Bewertung ein.

Wann ist der Wiederbeschaffungswert relevant?

  • Bei wirtschaftlichem Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert).
  • Bei Diebstahl oder Totalverlust des Fahrzeugs.
  • Für die Regulierung in der Kasko- oder Haftpflichtversicherung.

Was ist der Unterschied zum Zeitwert?

  • Wiederbeschaffungswert: Was kostet ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug?
  • Zeitwert: Theoretischer Restwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung – meist niedriger.

Was wird im Schadensfall ausgezahlt?

Im Totalschadenfall zahlt die Versicherung in der Regel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert • Beispiel: Fahrzeugwert 10.000 €, Restwert 2.000 € → Auszahlung: 8.000 €

Fazit – Wiederbeschaffungswert kurz erklärt

Der Wiederbeschaffungswert ist entscheidend für die Entschädigung nach Totalschaden oder Diebstahl. Er definiert, wie viel Geld der Versicherte erhält, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen – unabhängig vom ursprünglichen Kaufpreis. Eine genaue Bewertung schützt vor finanziellen Verlusten.