Was bedeutet Werkstattbindung bei Kfz-Versicherungen?

Die Werkstattbindung ist eine vertragliche Vereinbarung in der Kfz-Versicherung, bei der sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Schadensfall nur von der Versicherungspartnerwerkstatt Reparaturen durchführen zu lassen – im Gegenzug erhält er einen Beitragsrabatt.

Wie funktioniert die Werkstattbindung?

  • Im Tarif mit Werkstattbindung nennt die Versicherung im Schadensfall eine Partnerwerkstatt.
  • Die Reparatur wird dort durchgeführt – oft inklusive Hol- und Bringservice, Ersatzwagen und Garantie.
  • Wird ohne Zustimmung eine andere Werkstatt genutzt, droht eine Vertragsstrafe (z. B. Selbstbeteiligung von 20 % der Reparaturkosten).

Welche Vorteile bietet die Werkstattbindung?

  • Bis zu 20 % geringere Versicherungsprämie.
  • Qualitätskontrolle durch zertifizierte Partnerwerkstätten.
  • Zusatzleistungen wie Hol-/Bringservice, Reinigung, Ersatzwagen und längere Garantien.

Welche Nachteile hat die Werkstattbindung?

  • Keine freie Werkstattwahl – Einschränkung der persönlichen Präferenz.
  • Eventuell längere Anfahrtswege zur Partnerwerkstatt.
  • Unflexibel bei kleineren, bekannten Werkstätten im Wohnort.

Wann gilt die Werkstattbindung?

Die Werkstattbindung betrifft ausschließlich die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung – bei der Haftpflicht besteht immer freie Werkstattwahl für das geschädigte Gegenüber.

Fazit – Werkstattbindung kurz erklärt

Die Werkstattbindung senkt den Versicherungsbeitrag, verpflichtet im Gegenzug aber zur Nutzung vorgegebener Werkstätten. Sie lohnt sich besonders für preisbewusste Autofahrer, die keine feste Werkstattbindung haben und Komfortleistungen der Versicherung nutzen wollen. Bei einem KFZ-Versicherungsvergleich lässt sich auswählen, ob eine Werkstattbindung gewünscht ist oder nicht.