Mietsachschäden

Von Mietsachschäden spricht man dann, wenn Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen entstehen. Beschädigungen an Türen, Böden und Wänden einer gemieteten Wohnung sind typische Fälle von Mietsachschäden, welche durch eine Haftpflichtversicherung mit abgedeckt werden können.