Genesungsgeld

Warst du durch einen Unfall oder eine Erkrankung vollstationär im Krankenhaus und bist danach noch weiter häuslich krank geschrieben, kannst du so genanntes Genesungsgeld in deine private Krankenversicherung aufnehmen. Das Genesungsgeld ist üblicherweise an das Krankenhaustagegeld gekoppelt. Sobald du das Krankenhaus verlassen hast, springt das Genesungsgeld in voller Höhe des Krankenhaustagegeld ein - meist bis zum 10. Tag der Krankschreibung. Danach reduziert sich das Genesungsgeld gestaffelt.