Gefälligkeitsschäden
Bietest du auch Nächstenliebe oder Nachbarschaftshilfe deine Hilfe an und durch dieses Handeln entsteht ein Schaden, dann sprechen die Juristen von sogenanntem Gefälligkeitsschaden. Die Hilfe muss freiwillig und unentgeltlich erfolgen, damit es sich um einen Gefälligkeitsschaden handelt.