Gebührenordnung
In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Zahnärzte (GOZ), Heilpraktiker (GebüH), Unfallversicherung (UV-GOÄ) und Psychotherapeuten (GOP) werden die Honorare für die Behandlung von Privatpatienten geregelt. Die Gebührensätze für jede Art ärztlicher Leistung sind somit geregelt und bilden die Grundlage für die Kostenberechnung. Ärzte rechnen in der Regel den 2,3-fachen Punktewert ab - bei komplizierten Leistungen ist auch der 3,5-fache Wert möglich. Bis welchen Wert deine private Krankenversicherung die Kostenerstattung übernimmt, entnimmst du deinem Tarif bzw. berücksichtigst du beim Krankenversicherungsvergleich.