Bindungsfrist

Als Bindungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet den du mindestens Mitglied bei einer Krankenversicherung sein musst. Dieser beträgt 12 Monate (Stand: 01.01.2021). Erst danach darfst du zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Grundsätzlich kannst du die gesetzliche Krankenversicherung so oft wechseln wie du möchtest, so lange du eben die Bindungsfrist einhältst. Möchtest du jedoch aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln (siehe Krankenversicherungsvergleich), dann gibt es keine Bindungsfrist. Der Wechsel ist sofort möglich unter Einhaltung der Kündigungsfrist deiner Krankenversicherung (meist etwa 2 Monate).