Ausfalldeckung
Die Ausfalldeckung wird auch als Forderungsausfalldeckung bezeichnet. Deine Versicherung erstattet dir auch dann für Schäden, die dir durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest. Wir empfehlen dir, die Ausfalldeckung in deinen Versicherungsschutz aufzunehmen und das entsprechende Häkchen in unserem Haftpflichtversicherungsvergleich zu setzen.