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von Redaktion
Immobilien
Ein Mietvertrag über eine Wohnung kann nicht jederzeit beliebig beendet werden. Das deutsche Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt genau, wann und wie eine Kündigung möglich ist. Dabei wird zwischen ordentlicher Kündigung, außerordentlicher Kündigung und besonderen Mietverhältnissen unterschieden.
Dieser Beitrag erklärt kompakt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigt, welche Möglichkeiten Mieter und Vermieter haben.
Gesetzliche Grundlage für Kündigungen
Die wichtigsten Vorschriften zur Kündigung von Mietverhältnissen stehen im §§ 542–573c BGB.
Wesentliche Punkte:
- Mietverträge sind grundsätzlich unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde
- Kündigungen müssen schriftlich erfolgen
- Kündigungen per E-Mail oder SMS sind nicht wirksam
- Fristen und Voraussetzungen unterscheiden sich für Mieter und Vermieter
Ordentliche Kündigung durch den Mieter
Der Mieter kann ein unbefristetes Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen.
Kündigungsfrist
Die gesetzliche Frist beträgt: 3 Monate
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat noch mitzählt.
Beispiel
Kündigung geht am 3. März ein → Mietende: 31. Mai
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Vermieter dürfen nicht ohne Grund kündigen.
Zulässige Gründe sind z. B.:
- Eigenbedarf
- wirtschaftliche Verwertung der Immobilie
- erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters
Kündigungsfristen für Vermieter
Die Fristen verlängern sich mit der Mietdauer:
| Mietdauer | Kündigungsfrist |
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5–8 Jahre | 6 Monate |
| über 8 Jahre | 9 Monate |
Diese Regel schützt Mieter vor kurzfristigem Wohnungsverlust.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.
Beispiele für Mieter
- Wohnung ist gesundheitsgefährdend
- massive Mängel (z. B. Heizungsausfall im Winter)
- Vermieter verletzt Pflichten erheblich
Beispiele für Vermieter
- Mietrückstand von zwei Monatsmieten
- erhebliche Beschädigung der Wohnung
- Störung des Hausfriedens
In vielen Fällen muss vorher eine Abmahnung erfolgen.
Kündigung bei verschiedenen Mietverhältnissen
Nicht jedes Mietverhältnis funktioniert gleich. Je nach Vertragsart gelten unterschiedliche Regeln.
Unbefristeter Mietvertrag
Die häufigste Form.
- Kündigung durch Mieter jederzeit möglich
- Frist: 3 Monate
- Vermieter braucht Kündigungsgrund
Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag)
- Endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Eine ordentliche Kündigung ist normalerweise nicht möglich.
Ausnahme: außerordentliche Kündigung bei schwerem Grund
Staffel- oder Indexmietvertrag
Auch hier gilt grundsätzlich:
- Kündigung durch Mieter mit 3 Monaten Frist möglich
- manchmal Mindestmietdauer vereinbart
- Diese muss eingehalten werden.
Möblierte Wohnungen
Bei möblierten Zimmern im Vermieterhaushalt gelten verkürzte Fristen.
Beispiel: Kündigung bis zum 15. eines Monats → Auszug zum Monatsende möglich
Untermietverträge
Auch hier gelten meist:
- 3 Monate Kündigungsfrist
- oder individuell vereinbarte Fristen
Kann man kurz nach Vertragsunterschrift zurücktreten?
Ein allgemeines Widerrufsrecht für Mietverträge gibt es nicht.
Das bedeutet: Der Vertrag ist sofort bindend, sobald beide Parteien unterschrieben haben.
Ein Rücktritt ist nur möglich:
- wenn der Vermieter zustimmt
- wenn ein Widerrufsrecht (z. B. bei Onlineabschluss) besteht
- bei Täuschung oder erheblichen Vertragsmängeln
In der Praxis bleibt meist nur: Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter
Formale Anforderungen an eine Kündigung
Eine wirksame Kündigung muss:
- schriftlich erfolgen
- eigenhändig unterschrieben sein
- an alle Vermieter adressiert sein
- die Wohnung eindeutig benennen
Am sichersten ist der Versand:
- per Einwurfeinschreiben
- oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
Wichtige praktische Tipps
- Kündigungsfrist genau berechnen
- Kündigung rechtzeitig verschicken
- Übergabeprotokoll bei Auszug erstellen
- Wohnung rechtzeitig renovieren (wenn vertraglich vereinbart)
- Kaution kann bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten werden
Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags ist rechtlich klar geregelt.
Wichtigste Punkte:
- Mieter können mit 3 Monaten Frist kündigen
- Vermieter benötigen einen berechtigten Grund
- fristlose Kündigungen sind nur bei schwerwiegenden Problemen möglich
- ein Rücktritt kurz nach Vertragsabschluss ist normalerweise nicht möglich
Wer seine Rechte kennt und Fristen einhält, kann einen Mietvertrag rechtssicher beenden.