Vergleiche die aktuelle Tarife und Leistungen der KFZ-Versicherungen und prüfe die genauen Kilometer-Staffelungen der einzelnen Anbieter.
von Redaktion
Versicherungen
Du hast bei deiner Kfz-Versicherung zum Beispiel 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung angegeben, bist tatsächlich aber nur 9.000 Kilometer gefahren? Dann kann es sich lohnen, das deiner Versicherung zu melden.
Denn die jährliche Fahrleistung ist ein wichtiger Faktor für den Versicherungsbeitrag. Weniger Kilometer bedeuten häufig ein geringeres Unfallrisiko – und damit möglicherweise einen niedrigeren Beitrag.
Bekommst du automatisch Geld zurück?
Nein. Eine Rückerstattung erfolgt normalerweise nicht automatisch.
Ob und in welcher Höhe dein Versicherer zu viel gezahlten Beitrag zurückerstattet, hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Manche Versicherer rechnen eine geringere Fahrleistung rückwirkend an, andere passen den Beitrag erst für die Zukunft an.
Deshalb gilt: Melden lohnt sich – einen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Rückzahlung gibt es aber nicht.
Warum beeinflussen die Kilometer den Beitrag?
Versicherer teilen die jährliche Fahrleistung häufig in Kilometerklassen ein, zum Beispiel:
- bis 6.000 Kilometer
- bis 9.000 Kilometer
- bis 12.000 Kilometer
- bis 15.000 Kilometer
- bis 20.000 Kilometer
Die genaue Staffelung unterscheidet sich je nach Anbieter.
Rutschst du durch deine tatsächlich gefahrenen Kilometer in eine niedrigere Klasse, kann dein Beitrag sinken.
Beispiel: Weniger gefahren, Beitrag sinkt
Angenommen, du hast ursprünglich 15.000 Kilometer pro Jahr angegeben. Tatsächlich bist du aber nur 8.000 Kilometer gefahren.
Wenn dein Versicherer dich dadurch in eine günstigere Kilometerklasse einstuft und dein Jahresbeitrag zum Beispiel um 60 Euro sinkt, kann dieser Betrag je nach Tarif anteilig oder vollständig erstattet beziehungsweise mit dem nächsten Beitrag verrechnet werden.
Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt aber stark von Fahrzeug, Tarif, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und Versicherer ab.
Wie meldest du die geringere Fahrleistung?
Am einfachsten kontaktierst du deine Versicherung direkt. Typischerweise werden folgende Angaben verlangt:
- aktueller Kilometerstand
- Kilometerstand zu Vertragsbeginn beziehungsweise zur letzten Meldung
- voraussichtliche Jahresfahrleistung
Viele Versicherer bieten dafür inzwischen ein Online-Formular im Kundenbereich an.
Wichtig: Gib realistische Werte an. Wenn du deine Jahresfahrleistung zu niedrig ansetzt und später deutlich mehr fährst, kann der Versicherer den Beitrag nachberechnen.
Kannst du auch rückwirkend Geld bekommen?
Das ist möglich, aber nicht garantiert.
Einige Versicherer berücksichtigen eine geringere Fahrleistung rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr. Andere ändern den Beitrag erst ab dem Zeitpunkt deiner Meldung oder zur nächsten Hauptfälligkeit.
Deshalb solltest du nicht bis zum Jahresende warten, wenn bereits absehbar ist, dass du deutlich weniger fahren wirst.
Hirschzauber-Tipp: Kilometerstand einmal im Jahr prüfen
Schau einmal jährlich auf deinen Kilometerstand und vergleiche ihn mit der bei der Versicherung hinterlegten Fahrleistung. Wenn du regelmäßig deutlich weniger fährst, kannst du deinen Vertrag möglicherweise dauerhaft günstiger stellen. Das ist besonders interessant, wenn sich dein Alltag verändert hat, zum Beispiel durch:
- Homeoffice
- kürzeren Arbeitsweg
- Zweitwagen
- mehr Fahrten mit Bus und Bahn
- Ruhestand
Wenn du deutlich weniger gefahren bist als angegeben, solltest du deine Kfz-Versicherung informieren. Eine automatische Rückzahlung gibt es nicht, aber eine günstigere Einstufung ist möglich. Gerade bei mehreren Tausend Kilometern Unterschied kann sich ein kurzer Anruf oder eine Online-Meldung finanziell lohnen.
Die einfache Sparregel lautet: Kilometerstand prüfen, Fahrleistung aktualisieren und mögliche Erstattung anfragen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.