von Redaktion

Versicherungen

Eine Sterbegeldversicherung ist die Versicherung für einen Todesfall. Diese deckt alle Kosten rund um das Begräbnis ab und entlastet die Hinterbliebenen geldlich. Die Krankenkassen zahlen bereits seit Jahren kein Sterbegeld mehr, nur Angestellte des Öffentlichen Dienstes oder Beamte bekommen meist noch Sterbegeld. Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt zudem kein Sterbegeld mehr, unterstützt allerdings Verwitwete durch das Sterbevierteljahr ein wenig.

Wer benötigt eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn die Familie für die Beerdigung finanziell entlastet werden soll. Zudem ist es sinnvoll eine solche Versicherung abzuschließen, da sich die Menschen nicht darauf verlassen können, zu späterer Zeit pflegebedürftig zu werden denn Pflege kann das gesparte Geld sehr schnell aufbrauchen. Weil die Versicherungssumme zum sogenannten Schonvermögen zählt, lohnt sich die Versicherung auf jeden Fall. Dieses Geld rührt der Staat damit nicht an.

Bis zum Jahre 2003 stand vielen Deutschen bei dem Tod das Sterbegeld durch die Krankenkassen zu. Heutzutage müssen im Todesfall in aller Regel die Angehörigen die Bestattung zahlen. Dies erfolgt ohne Zuschüsse von Staat oder den Krankenkassen. Ausnahmen bestehen lediglich bei einem Sterbegeld für Beamte.

Ein weiterer bedeutender Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass die Versicherungssumme als ein Schonvermögen bewertet wird. Bei einem Pflegefall oder im Falle einer Arbeitslosigkeit greift der Staat dabei nur auf die bestehenden Geldanlagen zurück, ehe er die Betroffenen unterstützt. Das privat angesparte Vermögen für die Hinterbliebenen kann sich in diesem Fall schnell verringern. Das Schonvermögen wird hierbei nicht zu den Rücklagen gezählt und wird daher vom Staat nicht angerührt.

Das Schonvermögen wird ebenfalls wichtig, wenn der Betroffene pflegebedürftig wird, denn vor allem die Pflegekosten können das angesparte Geld enorm belasten. Mit der rechtzeitigen Absicherung durch eine Sterbegeldversicherung würden die Betroffenen zumindest die Familie nicht auf den Kosten für die Bestattung sitzenlassen, wenn die Pflegekosten das Erbe aufbrauchen.

Die Bedeutung der Gesundheitsprüfung?

Eine Gesundheitsprüfung ist je nach Vertrag ganz unterschiedlich. Diese Prüfungen sind beispielsweise bei Risikolebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen (siehe auch BU Tarife vergleichen) üblich. In manchen Fällen kann es zugleich bei der Sterbegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung durch die Versicherung geben. Es gibt anstelle dessen jedoch oftmals die Möglichkeit, auf diese Prüfung zu verzichten. Hierbei wird mit dem Versicherer eine Wartezeit ausgemacht.

Die komplette Summe wird beim Tod der Person generell nur ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag zum Todeszeitpunkt schon eine gewisse Zeit bestanden hat, zum Beispiel ein paar Monate oder gar einige Jahre. Die Fortdauer der Wartezeit kann davon abhängen, ob ein einmaliger Betrag oder monatlich gezahlt wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Diese treffen dann zu, wenn der Versicherte vorzeitig in der Wartezeit durch einen Unfall zu Tode gekommen ist.

Sterbegeldversicherung vs. Sozialleistungen

Verstirbt der Versicherte der Sterbegeldversicherung, wird das Sterbegeld an die Erben ausbezahlt, wenn er keinen Bestatter oder eine andere Person des Vertrauens als Bezugsberechtigten vorgesehen hat. Sollte einer der Erben Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV oder eine Art der Grundsicherung bekommen, wird die gezahlte Summe aus der Sterbegeldversicherung hierauf angerechnet. Das Sterbegeld wirkt sich daher mindernd für den Erben aus. Dies ist dementsprechend problematisch, als das zweckgebundene Sterbegeld dann nicht wie vom Versicherten gewünscht für die Beerdigung verwendet werden kann. Der Hartz-IV-Empfänger muss dann die Beerdigung des Familienmitglieds unter Umständen trotz einer Sterbegeldversicherung selbst bezahlen.

Um dies zu vermeiden, kann diese auf Sozialleistungen angewiesene Person das Sterbegeld zweckgebunden verwenden – also von der Summe aus der Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten zahlen. Kann der Grundsicherungs- bzw. der Hartz-IV-Empfänger anhand der Rechnungen beweisen, die Summe aus der Sterbegeldversicherung unausweichlich ausgegeben zu haben, wird die Summe der Versicherung meistens nicht auf die Leistungen angerechnet.

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