von Redaktion

Immobilien

Die Sondereigentumsverwaltung beschäftigt sich mit der Verwaltung von Sondereigentum. Dies ist eine Eigentumswohnung, deren Eigentümer ein Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Hierbei übernimmt die Hausverwaltung für den jeweiligen Eigentümer die technische, kaufmännische und die rechtliche Betreuung der Wohnung. Welche Aufgaben hierbei die Hausverwaltung tatsächlich hat, ergibt sich aus dem unterzeichneten Verwaltervertrag. Dies ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag mit den sogenannten dienstvertraglichen Elementen.

Besitzer einer Eigentumswohnung sind stets ein Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die betreffende Immobilie ist in Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum aufgeteilt. Als gemeinschaftliches Eigentum gelten zum Beispiel das Dach, die Außenwände, die Gartenanlage, das Treppenhaus, der Fahrstuhl sowie die Briefkastenanlagen. Das Sondereigentum sind die einzelnen Eigentumswohnungen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Eigentümer. Die Kosten, welche für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen, werden zwischen den Eigentümern aufgeteilt.

Die Sondereigentumsverwaltung kommt nur dann zum Tragen, wenn eine Eigentumswohnung vermietet ist. Hierbei kann gesagt werden, dass dies die Mietverwaltung der Wohnung ist. Die genauen Aufgaben werden spezifisch zwischen Dienstleister und Eigentümer vereinbart.

Spätestens wenn man Besitzer einer Eigentumswohnung wird, wird man sich mit dem Thema Sonder- und Gemeinschaftseigentum auseinandersetzen. Auf dem Weg zur eigenen Immobilie - und damit ist vor allem das nötige Kapital gemeint - können man sich über unseren Baufinanzierungsrechner unverbindlich verschiedene Finanzierungsangebote eingeholt werden.

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