von Redaktion

Versicherungen

Ein eigenes Haus oder eine vermietete Immobilie sind eine sinnvolle Geldanlage. Tritt jedoch ein Schadensfall ein, stehen Hausbesitzer ohne eine entsprechende Versicherung schnell vor dem finanziellen Aus. Eigentum verpflichtet. Deswegen sollte jeder Grundbesitzer potenzielle Gefahrenquellen beseitigen und sich für den Ernstfall absichern. Eigentümer haften für Unfälle auf ihrem Grundstück.

Mit dem Erwerb des Grundstückes übernehmen sie die Verantwortung dafür, dass niemand darauf zu Schaden kommt. Sie haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Viele Hausbesitzer haben zwar von der Verkehrspflicht gehört, was sie allerdings genau umfasst, wissen nur wenige. Die Verkehrssicherungspflicht basiert auf dem Artikel 14. des Grundgesetztes, in dem es heißt, „Eigentum verpflichtet“ und auf Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eigentümer müssen demnach Maßnahmen ergreifen, dass Dritte auf ihrem Grundstück nicht verunglücken können. In angemessenen Abständen müssen sie ihr Grundstück auf potenzielle Gefahrenquellen hin kontrollieren und diese beseitigen.

Für welche Schäden Eigentümer haften

Potenzielle Gefahrenquellen gibt es viele. Worauf Haus- und Grundbesitzer u.a. achten müssen:

  • Eine gute Außenbeleuchtung beugt Stürzen aufgrund von mangelnder Sicht vor.
  • Einem Umsturz von Bäumen oder dem Herabfallen von Ästen bei Sturm kann durch eine regelmäßige Baumschau vorgebeugt werden.
  • Das Dach sollte etwa einmal jährlich überprüft werden. Eine Kontrolle ist außerdem vor angekündigten Stürmen angebracht. Kontrolliert werden müssen die Dachziegel, die Tragfähigkeit des Daches und die Befestigung aller Aufbauten, wie Satellitenschüssel, Antenne und Schornstein.
  • Auch für die Bürgersteige, die an das Grundstück angrenzen, haften die Grundbesitzer. Daher sollte man diese öfters nach Stolperfallen, wie losen Gehwegplatten und Schlaglöcher sowie Gefahrenquellen wie Glasscheiben absuchen.
  • Im Herbst muss das Laub entfernt werden, und im Winter besteht eine Räum- und Streupflicht. Diese verlangt, in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr Geh- und Zuwege zum Haus von Schnee und Eis zu befreien.
  • Baugruben, Teiche und ähnliches müssen gegen ein Hereinfallen abgesichert werden.

Im Schadensfall macht es übrigens keinen Unterschied, ob sich der Verletze befugt oder unbefugt auf dem Grundstück aufgehalten hat. Grundstücksbesitzer haften damit für Besucher genauso wie für wie Passanten, den Briefträger und für Kinder, die unbefugt auf dem Grundstück spielen.

Versicherungsschutz für den Ernstfall

Was bedeutet es also, wenn sich jemand wegen Glatteis das Bein bricht oder von einem heruntergefallenen Dachziegel getroffen wird? In solchen Fällen ist der Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten und zwar unbegrenzt und ein Leben lang. Er muss für die Krankenbehandlungskosten des Verletzten aufkommen, für Schmerzensgeld und für den Verdienstausfall. Ist der Verletze wegen des Unfalls nicht mehr erwerbsfähig, muss auch lebenslang eine Rente für ihn bezahlt werden. Diese Forderungen können schnell in die Millionen gehen. Um für die finanziellen Folgen nicht selbst aufkommen zu müssen, sollte unbedingt eine Versicherung abgeschlossen werden.

Besitzer eines privat bewohnten Einfamilienhauses sind mit einer Privathaftpflicht ausreichend abgesichert. Wer Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses ist, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wie sie von vielen großen Versicherungen angeboten wird. Beide Versicherungen erfüllen zwei Funktionen: Erstens regulieren sie den entstandenen Schaden, und zweitens schützen sie, ebenso wie eine Rechtsschutzversicherung, den Versicherten gegen unberechtigte Ansprüche. Eine Versicherung ist jedoch keinesfalls ein Freibrief dafür, die eigene Verkehrssicherungspflicht zu vernachlässigen.

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