von Redaktion

Strom

Viele Stromverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Doch was passiert, wenn du vorher ausziehst? Kannst du trotzdem kündigen?
Die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.

Grundsatz: Vertrag läuft weiter

Ein Stromvertrag ist an dich als Person gebunden – nicht an die Wohnung.

Das bedeutet:

Ziehst du um, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter.

✅ Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Du kannst deinen Stromvertrag kündigen, wenn:

  • dein Anbieter dich am neuen Wohnort nicht beliefern kann
  • Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
  • Frist: meist 2 Wochen zum Auszugsdatum

In diesem Fall endet dein Vertrag vorzeitig – trotz Mindestlaufzeit.

⚠️ Kein Kündigungsrecht bei Anbieter-Verfügbarkeit

Kann dein Anbieter dich auch am neuen Wohnort versorgen:

  • ❌ keine Sonderkündigung möglich
  • Vertrag wird einfach mitgenommen

Was musst du tun?

Bei einem Umzug solltest du:

  • den Anbieter frühzeitig informieren
  • neue Adresse mitteilen
  • Zählerstände (alt & neu) übergeben
  • prüfen, ob der Anbieter am neuen Wohnort verfügbar ist

Sonderfälle

✔️ Preiserhöhung

Unabhängig vom Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn: dein Anbieter die Preise erhöht

✔️ Grundversorgung nach Umzug

Wenn kein Vertrag übernommen wird:

  • rutschst du automatisch in die Grundversorgung
  • diese ist jederzeit kündbar (2 Wochen Frist)
✅ Fazit
  • Ein Umzug allein ist kein automatischer Kündigungsgrund
  • Kündigung ist nur möglich, wenn dein Anbieter nicht liefern kann
  • Andernfalls musst du den Vertrag weiterführen oder umziehen lassen

Tipp: Prüfe vor dem Umzug, ob ein neuer, flexibler Tarif sinnvoller ist – das spart oft Geld und Nerven.

Finde günstige Stromanbieter an deinem Ort, vergleiche die Preise und schließe bei Bedarf einen neuen Stromtarif ab.

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