Finde günstige Stromanbieter an deinem Ort, vergleiche die Preise und schließe bei Bedarf einen neuen Stromtarif ab.
von Redaktion
Strom
Viele Stromverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Doch was passiert, wenn du vorher ausziehst? Kannst du trotzdem kündigen?
Die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.
Grundsatz: Vertrag läuft weiter
Ein Stromvertrag ist an dich als Person gebunden – nicht an die Wohnung.
Das bedeutet:
Ziehst du um, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter.
✅ Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Du kannst deinen Stromvertrag kündigen, wenn:
- dein Anbieter dich am neuen Wohnort nicht beliefern kann
- Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht.
- Frist: meist 2 Wochen zum Auszugsdatum
In diesem Fall endet dein Vertrag vorzeitig – trotz Mindestlaufzeit.
⚠️ Kein Kündigungsrecht bei Anbieter-Verfügbarkeit
Kann dein Anbieter dich auch am neuen Wohnort versorgen:
- ❌ keine Sonderkündigung möglich
- Vertrag wird einfach mitgenommen
Was musst du tun?
Bei einem Umzug solltest du:
- den Anbieter frühzeitig informieren
- neue Adresse mitteilen
- Zählerstände (alt & neu) übergeben
- prüfen, ob der Anbieter am neuen Wohnort verfügbar ist
Sonderfälle
✔️ Preiserhöhung
Unabhängig vom Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht, wenn: dein Anbieter die Preise erhöht
✔️ Grundversorgung nach Umzug
Wenn kein Vertrag übernommen wird:
- rutschst du automatisch in die Grundversorgung
- diese ist jederzeit kündbar (2 Wochen Frist)
- Ein Umzug allein ist kein automatischer Kündigungsgrund
- Kündigung ist nur möglich, wenn dein Anbieter nicht liefern kann
- Andernfalls musst du den Vertrag weiterführen oder umziehen lassen
Tipp: Prüfe vor dem Umzug, ob ein neuer, flexibler Tarif sinnvoller ist – das spart oft Geld und Nerven.