von Redaktion
Steuern
Familien tragen nicht nur Verantwortung, sie haben auch besondere finanzielle Herausforderungen. Der Staat unterstützt Familien deshalb mit speziellen Steuererleichterungen, Freibeträgen und Zuschüssen. Doch viele Eltern nutzen diese Vorteile nicht vollständig, weil sie schlicht nicht bekannt oder schwer zu verstehen sind. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Steuertipps und Freibeträge Familien zur Verfügung stehen und wie du sie optimal nutzt, um bares Geld zu sparen.
1. Kindergeld vs. Kinderfreibetrag – Was lohnt sich für dich?
Eltern erhalten in Deutschland grundsätzlich Kindergeld. Für 2024 beträgt es:
- 250 Euro monatlich pro Kind (unabhängig von der Anzahl der Kinder)
Neben dem Kindergeld gibt es jedoch den sogenannten Kinderfreibetrag, der steuerlich interessant sein kann:
- 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 6.384 Euro pro Jahr und Kind.
- Zusätzlich kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 3.264 Euro hinzu, insgesamt also 9.648 Euro pro Jahr und Kind.
Was bedeutet das für dich?
Beim Jahressteuerausgleich prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger für dich ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Liegt dein Einkommen eher hoch (Faustregel: über ca. 70.000 Euro brutto bei Alleinverdienern bzw. ca. 140.000 Euro bei Ehepaaren), lohnt sich der Freibetrag oft mehr als das Kindergeld.
Steuertipp: Du musst keinen Antrag stellen; trotzdem solltest du darauf achten, dass alle Angaben zu deinen Kindern korrekt in der Steuererklärung eingetragen sind, um sicherzustellen, dass du den maximalen Vorteil erhältst.
2. Betreuungskosten absetzen – bis zu 4.000 Euro pro Jahr
Wenn du dein Kind in die Kita, zu einer Tagesmutter oder in die Betreuung gibst, kannst du diese Kosten steuerlich geltend machen:
- Absetzbar sind zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
- Voraussetzung: Dein Kind lebt in deinem Haushalt und ist jünger als 14 Jahre oder hat eine Behinderung.
Steuertipp: Nicht nur Kita-Gebühren, sondern auch Kosten für Babysitter, Hausaufgabenbetreuung oder Ferienprogramme kannst du als Betreuungskosten geltend machen – solange du offizielle Rechnungen und Zahlungen nachweisen kannst (Überweisung, keine Barzahlung!).
3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuerersparnis nutzen
Alleinerziehende tragen eine besonders große Verantwortung und werden steuerlich extra entlastet:
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt aktuell 4.260 Euro pro Jahr.
- Für jedes weitere Kind kommen nochmal 240 Euro hinzu.
Steuertipp: Wenn du mit deinem Kind alleine wohnst und das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Hauptwohnung hast, stelle sicher, dass du den Entlastungsbetrag über die Steuerklasse II erhältst. Beantrage bei Bedarf den Wechsel deiner Steuerklasse rechtzeitig!
4. Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder nutzen
Wenn dein volljähriges Kind sich in einer Berufsausbildung befindet und nicht zu Hause wohnt, kannst du zusätzlich steuerlich entlastet werden:
- Der Ausbildungsfreibetrag beträgt 924 Euro pro Jahr und Kind.
- Voraussetzung: Dein Kind erhält noch Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gilt noch.
Steuertipp: Achte darauf, dass du diesen Freibetrag in der Steuererklärung (Anlage Kind) angibst. Das wird leicht vergessen und verschenkt bares Geld!
5. Riester-Rente: Kinderzulagen sichern
Die staatlich geförderte Riester-Rente ist besonders für Familien attraktiv:
- Pro Kind bekommst du eine jährliche Kinderzulage:
- 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde
- 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde
- Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du pro Jahr mindestens 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Einkommens (abzüglich Zulagen) einzahlen.
Steuertipp: Mache unbedingt die Angaben zur Riester-Rente in deiner Steuererklärung, um nicht nur Zulagen, sondern auch zusätzliche Steuervorteile zu sichern!
6. Schulgeld & Nachhilfe steuerlich absetzen
Schulgeld für Privatschulen ist teilweise absetzbar:
- 30 % der Schulkosten (maximal 5.000 Euro) sind jährlich steuerlich absetzbar.
- Voraussetzung: Es handelt sich um staatlich genehmigte Schulen (z. B. Privatschulen, Waldorfschulen oder internationale Schulen).
Steuertipp: Nachhilfekosten kannst du zwar nicht direkt als Sonderausgabe absetzen, aber falls dein Kind Nachhilfe durch einen anerkannten Nachhilfelehrer erhält und dieser offiziell Rechnungen ausstellt, kannst du dies unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung abrechnen.
7. Haushaltshilfe & Babysitter steuerlich geltend machen
Wenn du berufstätig bist, hast du oft wenig Zeit für Haushalt und Betreuung. Doch du kannst dir diese Hilfe teilweise vom Finanzamt zurückholen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20 % der Kosten (max. 4.000 Euro/Jahr) direkt von deiner Steuerschuld abziehbar.
- Voraussetzung: Überweisung und Rechnung erforderlich!
Steuertipp: Bezahle deine Haushaltshilfe oder Babysitter per Überweisung und lasse dir immer eine Rechnung ausstellen – sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.
8. Krankheitskosten für Kinder absetzen
Krankheitskosten, die deine Krankenkasse nicht erstattet, kannst du als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, wenn diese einen bestimmten Eigenanteil übersteigen. Dazu gehören z. B.:
- Zahnspangen
- Brillen
- Physiotherapie oder andere medizinische Behandlungen
Steuertipp: Sammle Rechnungen und Zahlungsnachweise über das ganze Jahr und gib sie in deiner Steuererklärung an. Du senkst damit dein zu versteuerndes Einkommen.
Übersichtstabelle: Steuertipps und Freibeträge für Familien
Steuerliche Vorteile | Maximaler Betrag pro Jahr | Voraussetzung |
Kindergeld | 250 €/Monat (3.000 €/Jahr) je Kind | automatisch |
Kinderfreibetrag inkl. Betreuung | 9.648 €/Jahr je Kind | Wird vom Finanzamt automatisch geprüft |
Betreuungskosten | 4.000 €/Jahr je Kind | Belege & Rechnungen erforderlich |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.260 €/Jahr (+240 € pro weiteres Kind) | Alleinerziehend, Steuerklasse II |
Ausbildungsfreibetrag | 924 €/Jahr | Kind volljährig, auswärts wohnend |
Riester-Kinderzulage | bis 300 €/Jahr je Kind | Riestervertrag und Mindesteinzahlung |
Schulgeld | 30 %, max. 5.000 €/Jahr | Staatlich anerkannte Privatschule |
Haushaltshilfe & Babysitter | 20 %, max. 4.000 €/Jahr | Offizielle Rechnung & Überweisung |
Fazit: Steuererklärung lohnt sich für Familien!
Mit diesen Steuertipps kannst du als Familie jedes Jahr viel Geld sparen. Die Vorteile stehen dir rechtlich zu, du musst sie aber aktiv nutzen und in deiner Steuererklärung korrekt angeben. Wenn du dabei unsicher bist, lohnt sich eine professionelle Beratung (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein). Nutze deine Freibeträge und Zuschüsse vollständig, um deiner Familie zusätzlichen finanziellen Spielraum zu verschaffen!
Hinweis: Dieser Beitrag dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Wende dich für Details und persönliche Empfehlungen stets an einen Steuerexperten oder ein Lohnsteuerhilfeverein.