von Redaktion

Versicherungen

(djd). Unfälle und scheinbar harmlose Erkrankungen können bei Kindern und Jugendlichen schwere gesundheitliche Folgen haben, die manchmal sogar das Aus in Schule, Studium und Beruf bedeuten. Doch was passiert, wenn ein Kind krankheitsbedingt länger nicht zur Schule gehen kann und die Eltern viel Zeit und Geld in die Pflege investieren müssen?


Schul- oder Berufsunfähigkeit betrifft auch die Eltern


Tatsächlich sind junge Menschen bei Invalidität, Schul- oder Berufsunfähigkeit kaum oder gar nicht gesetzlich abgesichert. Insbesondere in der Schul- oder Studienzeit gibt es unzureichende Unterstützung von der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Schul- oder Berufsunfähigkeit trifft dann nicht nur das Kind selbst, sondern auch die Eltern, die Pflege und Betreuung übernehmen und ihre Arbeitszeit vorübergehend oder dauerhaft einschränken müssen. Vorsorgen können Eltern mit einer Schulunfähigkeits- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Sprösslinge. Eine "normale" BU-Versicherung für Erwachsene funktioniert so: Wenn die versicherte Person ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall für längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr ausüben kann, leistet die Versicherung. Und was bei einem Erwachsenen der Job ist, ist bei einem Kind die Schule. Je jünger es beim Abschluss der Versicherung ist, desto günstiger sind die Beiträge und desto problemloser sind die Gesundheitsfragen zu beantworten.


Absicherung in zwei Varianten


Mit einer Schulunfähigkeitsversicherung können sich Grundschüler ab fünf Jahren gegen Schulunfähigkeit absichern. Eine monatliche Rente wird gezahlt, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als sechs Monate ununterbrochen und nicht mehr als 50 Prozent am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Eltern können dank des Geldes aus der Versicherung im Beruf kürzertreten oder einen Privatlehrer engagieren. Für Schüler ab zehn Jahren, die eine weiterführende Schule besuchen, gibt es die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch sie zahlt eine Rente, falls das Kind krankheitsbedingt länger als sechs Monate ununterbrochen und nicht mehr als 50 Prozent am Schulunterricht teilnehmen kann. Im Unterschied zur Schulunfähigkeitsversicherung bietet diese Police bereits einen "echten" Berufsunfähigkeitsschutz, da der Status "Schüler" einem Beruf gleichgestellt ist. Haben Eltern für ihr Kind eine Schulunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kann es bereits ab zehn und bei Übertritt auf eine weiterführende Schule in die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln - ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Zurück