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von Redaktion
Immobilien
Du möchtest früher aus deiner Wohnung ausziehen und suchst einfach drei Nachmieter? Dann kannst du sofort aus dem Mietvertrag – zumindest hält sich dieser Mythos hartnäckig.
Ganz so einfach ist es rechtlich aber nicht. Einen allgemeinen Anspruch darauf, durch das Stellen eines Nachmieters vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen, gibt es nicht.
Wie lange ist die normale Kündigungsfrist?
Bei einem normalen unbefristeten Mietvertrag beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter grundsätzlich rund drei Monate. Nach § 573c BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet.
Ziehst du vorher aus, musst du die Miete grundsätzlich trotzdem bis zum Vertragsende weiterzahlen. Reicht es, drei Nachmieter vorzuschlagen?
Nein.
Es gibt keine gesetzliche Regel, nach der der Vermieter dich aus dem Mietvertrag entlassen muss, sobald du drei geeignete Nachmieter präsentierst. Auch ein einzelner perfekter Nachmieter reicht grundsätzlich nicht automatisch aus.
Der Vermieter darf grundsätzlich selbst entscheiden, mit wem er einen neuen Mietvertrag abschließt.
Wann kann ein Nachmieter trotzdem helfen?
In der Praxis gibt es vor allem drei Situationen, in denen du bessere Chancen auf einen früheren Ausstieg hast:
1. Der Vermieter stimmt freiwillig zu
Das ist vermutlich der häufigste Fall.
Findest du einen Interessenten, der die Wohnung unmittelbar übernehmen möchte, kann der Vermieter einer früheren Vertragsbeendigung zustimmen. Für ihn hat das ebenfalls Vorteile: Die Wohnung steht nicht leer und er muss möglicherweise weniger Aufwand in die Mietersuche investieren.
Wichtig ist, die vorzeitige Beendigung schriftlich festzuhalten.
2. Im Mietvertrag steht eine Nachmieterklausel
Enthält dein Vertrag ausdrücklich eine entsprechende Regelung, kann daraus ein Anspruch entstehen, vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszuscheiden, wenn du einen geeigneten Nachmieter stellst. Entscheidend ist allerdings der genaue Wortlaut der Klausel.
3. Es liegt ein besonderer Härtefall vor
Unter besonderen Umständen kann ein Vermieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet sein, dich früher aus einem länger laufenden Vertrag zu entlassen.
Dafür muss dein Interesse an der Vertragsauflösung das Interesse des Vermieters am Fortbestand des Mietvertrags erheblich überwiegen. Außerdem musst du in der Regel einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter stellen.
Das betrifft allerdings besondere Einzelfälle und ist keine allgemeine Abkürzung der Kündigungsfrist.
Was ist ein geeigneter Nachmieter?
Ein Vermieter muss nicht jeden Bewerber akzeptieren.
Typischerweise wird ein Nachmieter unter anderem danach beurteilt, ob er:
- die Miete voraussichtlich zuverlässig bezahlen kann,
- wirtschaftlich ausreichend leistungsfähig ist und
- für das konkrete Mietverhältnis grundsätzlich geeignet erscheint.
Der Vermieter darf Informationen verlangen, die für eine vernünftige Beurteilung des Interessenten erforderlich sind.
So kannst du trotzdem Geld sparen
Auch wenn du keinen Rechtsanspruch hast, lohnt es sich häufig, frühzeitig mit dem Vermieter zu sprechen.
Angenommen, deine Warmmiete beträgt 1.000 Euro und dein Mietvertrag läuft noch zwei Monate. Findest du einen Nachmieter, der bereits zum nächsten Monat einziehen möchte, und der Vermieter stimmt zu, kannst du im Idealfall: 1.000 Euro Miete sparen.
Gerade in Gegenden mit hoher Nachfrage kann ein Vermieter durchaus Interesse daran haben, die Wohnung schnell neu zu vergeben.
Hirschzauber-Tipp: Erst fragen, dann Nachmieter suchen
Bevor du zahlreiche Besichtigungen organisierst, solltest du deinen Vermieter kontaktieren.
Frag konkret: „Kann ich früher aus dem Mietvertrag, wenn ich einen geeigneten Nachmieter finde?“
Stimmt der Vermieter zu, solltest du dir die Bedingungen möglichst schriftlich bestätigen lassen. Erst danach lohnt es sich, aktiv nach Interessenten zu suchen.
Mit einem Nachmieter kannst du durchaus früher aus deinem Mietvertrag kommen. Automatisch funktioniert das aber nicht.
Die weit verbreitete Regel „Drei Nachmieter stellen und man ist raus“ gibt es nicht.
Ohne besondere Vereinbarung oder Ausnahmefall entscheidet grundsätzlich der Vermieter, ob er einer früheren Vertragsbeendigung zustimmt. Die beste Strategie ist deshalb häufig: frühzeitig miteinander sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden.
Wenn das gelingt, kannst du dir im besten Fall ein oder sogar mehrere Monate doppelte Mietkosten sparen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.