von Redaktion

Steuern

Die Arbeit von zu Hause ist für viele zum neuen Alltag geworden. Ob aus Gründen der Flexibilität, wegen der Kinderbetreuung oder durch aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt – das Homeoffice bietet zahlreiche Vorteile. Doch wusstest du, dass du durch die Homeoffice-Pauschale auch bei der Steuererklärung sparen kannst? In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über die aktuellen Voraussetzungen und Bedingungen für 2024 und wie du die Pauschale optimal für dich nutzen kannst.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale wurde eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, steuerlich zu entlasten. Sie ermöglicht es, einen pauschalen Betrag pro Arbeitstag im Homeoffice als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen – ohne dass ein separates Arbeitszimmer erforderlich ist.

Aktuelle Voraussetzungen und Bedingungen für 2024

1. Höhe der Pauschale

  • 6 Euro pro Tag: Du kannst für jeden Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause aus arbeitest, 6 Euro ansetzen.
  • Maximalbetrag: Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr, was 210 Homeoffice-Tagen entspricht.

2. Kein separates Arbeitszimmer erforderlich

  • Flexible Arbeitsumgebung: Es ist nicht notwendig, ein eigenes Arbeitszimmer zu haben. Auch wenn du am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitest, kannst du die Pauschale nutzen.

3. Ausschließliches Arbeiten von zu Hause

  • Keine Mischung von Arbeitsorten: Die Pauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen du ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hast. Hast du an einem Tag sowohl im Büro als auch zu Hause gearbeitet, zählt dieser Tag nicht.

4. Anrechnung auf Werbungskostenpauschale

  • Werbungskostenpauschbetrag: Die Homeoffice-Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2023) angerechnet. Hast du bereits andere Werbungskosten geltend gemacht, wirkt sich die Pauschale erst aus, wenn du insgesamt über diesen Betrag kommst.

5. Kombination mit anderen Fahrtkosten

  • Keine doppelte Anrechnung: Für Tage, an denen du die Homeoffice-Pauschale nutzt, kannst du keine Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen.

Wie kannst du die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung geltend machen?

1. Dokumentation ist das A und O

  • Arbeitstage erfassen: Führe einen genauen Kalender oder eine Tabelle, in der du die Tage notierst, an denen du von zu Hause aus gearbeitet hast.
  • Nachweise aufbewahren: Falls möglich, bewahre Bestätigungen deines Arbeitgebers oder entsprechende E-Mails auf, die deine Homeoffice-Tage belegen.

2. Eintragung in der Steuererklärung

  • Anlage N: Trage die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N unter "weitere Werbungskosten" ein.
  • Berechnung: Multipliziere die Anzahl der Homeoffice-Tage mit 6 Euro und trage den Gesamtbetrag ein.

3. Kombination mit anderen Werbungskosten

Zusätzliche Kosten ansetzen: Neben der Homeoffice-Pauschale kannst du auch andere beruflich bedingte Ausgaben wie Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten geltend machen.

Tipps für die optimale Nutzung der Homeoffice-Pauschale

1. Prüfe, ob ein häusliches Arbeitszimmer günstiger ist

  • Abschreibungen möglich: Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, könnten die tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibungen) höher sein als die Pauschale.
  • Voraussetzungen beachten: Ein häusliches Arbeitszimmer wird vom Finanzamt aber nur anerkannt, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

2. Beruflich bedingte Ausgaben sammeln

  • Quittungen aufbewahren: Sammle alle Belege für berufliche Ausgaben. Diese können in Summe den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen und so deine Steuerlast weiter senken.

3. Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen

  • Professionelle Hilfe: Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann dir helfen, alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

Beispiele zur Veranschaulichung

Beispiel 1

Lisa arbeitet an 150 Tagen im Jahr ausschließlich von zu Hause aus.

  • Berechnung: 150 Tage x 6 Euro = 900 Euro Homeoffice-Pauschale.
  • Eintragung: Lisa trägt die 900 Euro in ihrer Steuererklärung ein.
Beispiel 2

Markus hat bereits Werbungskosten (z. B. für Fachliteratur und Arbeitsmittel) in Höhe von 1.000 Euro und arbeitet an 100 Tagen im Homeoffice.

  • Homeoffice-Pauschale: 100 Tage x 6 Euro = 600 Euro.
  • Gesamte Werbungskosten: 1.000 Euro + 600 Euro = 1.600 Euro.
  • Auswirkung: Da der Werbungskostenpauschbetrag von 1.260 Euro überschritten wird, mindern die zusätzlichen 370 Euro seine steuerpflichtigen Einkünfte.

Die Homeoffice-Pauschale bietet eine einfache Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Durch das Ansetzen von 6 Euro pro Homeoffice-Tag kannst du bis zu 1.260 Euro jährlich als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist, dass du deine Homeoffice-Tage sorgfältig dokumentierst und die Pauschale korrekt in der Steuererklärung einträgst. So holst du das Beste für dich heraus und sparst bares Geld.

Hinweis: Die oben genannten Informationen basieren auf dem Stand von September 2023. Bitte beachte, dass sich gesetzliche Regelungen ändern können. Für die Steuererklärung 2024 solltest du die aktuellen Informationen beim Bundesfinanzministerium oder einem Steuerberater einholen. Dieser Beitrag auf HIRSCHZAUBER.DE dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.

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