von Redaktion
Versicherungen
Eine Haus- und Grundbesitzversicherung ist eine wichtige Absicherung für Eigentümer, die Häuser, Wohnungen oder Grundstücke vermieten oder unbewohnt lassen. Sie schützt dich vor finanziellen Risiken, wenn durch dein Eigentum Dritte zu Schaden kommen. Für Vermieter ist sie nahezu unverzichtbar – und in vielen Fällen sogar Pflicht.
In diesem Ratgeber erfährst du klar und präzise, was die Versicherung leistet, wann sie sinnvoll ist, worauf du beim Abschluss unbedingt achten musst und welche Fragen häufig gestellt werden.
Was ist eine Haus- und Grundbesitzversicherung?
Die Haus- und Grundbesitzversicherung (oft abgekürzt: HuG) ist eine Haftpflichtversicherung für Immobilieneigentümer. Sie springt ein, wenn jemand durch dein Gebäude, dein Grundstück oder mangelnde Verkehrssicherungspflichten zu Schaden kommt.
Sie ist notwendig für:
- Vermieter*innen von Wohnhäusern & Wohnungen
- Eigentümer*innen von leerstehenden Immobilien
- Besitzer*innen unbebauter oder bebauter Grundstücke
- Eigentümergemeinschaften (WEG)
Wichtig: Für selbst bewohnte Einfamilienhäuser brauchst du keine Haus- und Grundbesitzversicherung – hier deckt deine private Haftpflicht das Risiko ab (außer das Haus ist unbewohnt).
2. Sinn und Zweck der Haus- und Grundbesitzversicherung
Als Eigentümer bist du gesetzlich verpflichtet, dein Grundstück und Gebäude so zu sichern, dass keine Gefahr für andere besteht. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftest du in unbegrenzter Höhe mit deinem gesamten Vermögen.
Die Versicherung schützt dich vor finanziellen Folgen bei:
✔️ Personenschäden
z. B. Mieter stürzt wegen vereister Treppe → Krankenhauskosten, Schmerzensgeld
✔️ Sachschäden
z. B. herabfallende Dachziegel beschädigen ein Auto
✔️ Vermögensschäden
z. B. jemand kann nach einem Unfall nicht arbeiten → Verdienstausfall
✔️ Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
z. B. unbeleuchteter Weg, lose Platten, nicht gestreuter Gehweg
✔️ Schäden durch das Grundstück selbst
z. B. Absenkungen, herabfallende Äste, ungesicherte Baugruben
Kurz: Die Versicherung schützt dich vor allen Schäden an Dritten, die durch dein Gebäude oder Grundstück entstehen können.
Welche Schäden sind NICHT abgedeckt?
Die Versicherung deckt keine Schäden ab:
- an deinem eigenen Gebäude
- an deinen eigenen Mietern (wenn Schäden am Inventar des Mieters entstehen → Hausratversicherung nötig)
- durch vorsätzliches Verhalten
- durch gewerbliche Nutzung ohne passenden Tarif
- durch fehlerhafte Bauarbeiten (→ Bauherrenhaftpflicht)
Worauf musst du beim Abschluss achten?
Damit die Haus- und Grundbesitzversicherung im Schadensfall wirklich hilft, solltest du auf folgende Punkte achten:
1. Ausreichende Deckungssumme
Empfehlung: mindestens 10 Mio. €, besser 20–50 Mio. €
Grund: Personenschäden können extrem teuer werden.
2. Gilt die Versicherung für vermietete oder unbewohnte Objekte?
Unbedingt prüfen:
- Vermietete Wohnungen ✔️
- Mehrfamilienhäuser ✔️
- Leerstand ✔️ (nur mit „Leerstandsklausel“)
- Bauphase ❌ → separate Bauherrenhaftpflicht notwendig
3. Mitversicherung von Winterdienst & Hausmeistertätigkeiten
Du bist verantwortlich für:
- Räumen & Streuen
- Baumschnitt
- Beleuchtung
- Gehwegsicherung
Entweder:
- du führst den Winterdienst selbst durch
- oder du überträgst ihn (z. B. Hausmeisterdienst → muss versichert sein)
Versicherung muss beides abdecken.
4. Schäden durch Haustiere der Mieter
Nicht immer automatisch versichert. Achte auf Klauseln wie:
- „Mietsachschäden durch Tiere“
- „Hunde/Katzen in Mietobjekten“
5. Vorsicht bei Leerstand
Unbewohnte Immobilien bergen höhere Risiken:
- Frostschäden
- Einbrüche
- unentdeckte Schäden
Nur Tarife mit Leerstandsdeckung wählen.
6. Gilt die Police für WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften)?
Bei Eigentumswohnungen brauchen:
- die Gemeinschaft → Haus- und Grundbesitzversicherung
- du selbst → private Haftpflicht für dein Sondereigentum
7. Sonderfälle prüfen
Je nach Immobilie brauchst du Zusatzbausteine:
- Spielplätze oder Spielgeräte
- Garagengemeinschaften
- Öltanks (Umweltschadenklausel)
- Photovoltaikanlagen
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzversicherung?
Die Kosten hängen ab von:
- Art und Größe der Immobilie
- Zahl der Wohneinheiten
- Standort
- Nutzungsart (vermietet, Leerstand, privat, gewerblich)
Durchschnittswerte:
- Einfaches Mietshaus: 40–80 €/Jahr
- Mehrfamilienhaus (4–8 Parteien): 80–180 €/Jahr
- Größere Immobilien: 150–400 €/Jahr
Für Vermieter ist das sehr günstig im Verhältnis zu den möglichen Schadenhöhen.
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FAQ – Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzversicherung
Nur wenn das Objekt vermietet ist oder unbewohnt bleibt.
Bewohnst du das Haus selbst → ist das Risiko durch die private Haftpflicht abgedeckt.
Nein.
Dafür brauchst du eine Wohngebäudeversicherung (für Feuer, Sturm, Wasser etc.).
Rechtlich nicht, aber faktisch unverzichtbar.
Viele Banken verlangen sie bei vermieteten Objekten.
Dann haftest du – nicht der Mieter.
Die Versicherung übernimmt Kosten, solange der Winterdienst ordnungsgemäß geregelt ist.
Nein.
Dafür gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Ja, aber nur leicht.
Je mehr Wohnparteien, desto höher das Haftungsrisiko.
Nur, wenn eine Umweltschadenklausel enthalten ist.
Schäden durch die PV-Anlage → Ja
Schäden an der PV-Anlage → Nein (→ Photovoltaikversicherung notwendig)
Ja.
Jede Immobilie benötigt eine eigene Police, außer du nutzt Rahmenverträge.
Du musst sicherstellen, dass:
- der Dienstleister zuverlässig arbeitet
- er selbst versichert ist
Die Haftung bleibt teilweise bei dir – die Versicherung hilft dir dabei.
Fazit: Haus- und Grundbesitzversicherung – ein Muss für Vermieter
Eine Haus- und Grundbesitzversicherung ist für alle Vermieter essenziell, denn schon kleine Versäumnisse können zu extrem hohen Schadenersatzforderungen führen. Die Versicherung schützt vor finanziellen Risiken, die aus der Nutzung, dem Zustand oder der Sicherheit des Grundstücks entstehen.
Kurz zusammengefasst:
- schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- unverzichtbar für Vermieter & Eigentümer nicht selbst genutzter Objekte
- sehr günstige Beiträge
- wichtige Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung
- unbedingt auf Deckungssumme, Leerstandsklausel & Winterdiensten achten