von Redaktion

Konsum

Demnächst sollen private Verbraucher:innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt werden. Hierfür wurden vom Bundestag im Juli 2021 verschiedene Regeln beschlossen und im Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Im Wesentlichen betreffen diese Änderungen Verträge, die in den Bereichen Telekommunikation (Mobilfunk & DSL) und Energielieferung (Strom & Gas) geschlossen werden. Aber auch Abos für das Fitnessstudio, das Zeitungsabonnement oder den Streamingdienst des Vertrauens fallen unter diese Verbraucherverträge. Hier sollen deine Rechte, vor allem bei den Themen Vertragsverlängerung und Kündigung, zukünftig gestärkt werden. Ausgenommen von den hier beschriebenen Regelungen und Änderungen sind Versicherungsverträge. Die wichtigsten Fragen jetzt kurz und knapp beantwortet.

Ab wann tritt das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft?

Das Gesetz ist am 17.08.2021 in Kraft getreten und zu großen Teilen wirksam. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von mehreren Monaten, so dass einige Regelungen zu den Kündigungsregelungen und dem Kündigungsbutton erst Mitte 2022 für alle Unternehmen verpflichtend sind.

Wie ändern sich die Laufzeiten beim Abschluss von Verbraucherverträgen?

Von den Unternehmen können weiterhin Verträge mit Mindestlaufzeiten zwischen einem Monat und 24 Monaten angeboten werden. Das gilt auch für Mobilfunkverträge - zeitweise kursierten Meldungen, es sei demnächst nur noch möglich Handyverträge mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten anzubieten.

Sind automatische Vertragsverlängerungen weiterhin möglich?

Ja, die stillschweigende automatische Verlängerung von Verträgen wird weiterhin möglich sein.

Für wie lange dürfen Verträge automatisch verlängert werden?

Der Vertrag kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden und von dir mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Vorbei die Zeiten, bei denen du nach einer verpassten Kündigungsfrist weitere 12 Monate an einen Anbieter gebunden bist.

Wie lang sind zukünftig die Kündigungsfristen von Verträgen?

Aktuell müssen eine Vielzahl von Verträgen spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden, um einer automatischen Verlängerung aus dem Weg zu gehen. Dies ändert sich nun und die Kündigungsfrist darf maximal 1 Monat betragen.

Was ist der Kündigungs-Button?

Ein neuer Vertrag ist im Internet meist binnen weniger Minuten schnell und einfach abschlossen (siehe unsere Vergleichsrechner). Und genauso easy sollen diese Verträge nun mittels Kündigungs-Button beendet werden. Bis spätestens 01.07.2022 müssen Anbieter diese Möglichkeiten auf ihren Online-Portalen bereitstellen.

Dürfen Verträge mit Strom- und Gasanbietern weiterhin am Telefon abgeschlossen werden?

Nein, zukünftig muss für einen wirksamen Vertragsabschluss noch der Vertrag in Textform (E-Mail, SMS, Brief oder Fax) an dich übermittelt werden.

 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172

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