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Kfz-Versicherung

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es spezifische Regelungen für Gewährleistung und Garantie. Diese Begriffe werden oft verwechselt, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen und Auswirkungen. Hier erfährst du mehr über die Unterschiede und was sie in verschiedenen Kaufszenarien bedeuten. Die richtige Versicherung für deinen neuen Gebrauchten, kannst mittels unserem Kfz-Versicherungsvergleich abschließen.

Gewährleistung vs. Garantie

Gewährleistung

  • Gesetzlich vorgeschrieben, auch als „Mängelhaftung“ bezeichnet.
  • Verkäufer haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden waren.
  • Privatkäufe von gewerblichen Händlern: Mindestdauer von zwei Jahren, die auf ein Jahr verkürzt werden kann.
  • Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
  • Beweislastumkehr: In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel beim Kauf nicht vorhanden war; danach liegt die Beweislast beim Käufer.

Garantie

  • Freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers, oft zeitlich begrenzt.
  • Kann zusätzliche Leistungen bieten, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.
  • Bedingungen sind individuell und variieren je nach Vertrag.

Szenarien und Regelungen

Privat kauft beim Händler

  • Gewährleistung: Mindestens ein Jahr, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung auf ein kürzeres Zeitfenster. Käufer ist gegen versteckte Mängel abgesichert.
  • Garantie: Händler oder Hersteller können zusätzliche Garantieleistungen anbieten, wie etwa erweiterte Antriebsgarantien oder spezielle Versicherungen.
  • Abgedeckte Schäden und Mängel: Motor- oder Getriebeschäden, die nicht durch den normalen Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Elektronische Fehlfunktionen, soweit sie auf Produktionsfehler zurückzuführen sind.

Privat kauft von privatem Verkäufer

  • Gewährleistung: Kann komplett ausgeschlossen werden, wenn dies im Kaufvertrag festgehalten ist („gekauft wie gesehen“).
  • Garantie: Eher selten, da sie normalerweise nur von Herstellern oder gewerblichen Händlern angeboten wird.
  • Abgedeckte Schäden und Mängel: Keine verpflichtende Abdeckung, außer wenn der Verkäufer arglistig Mängel verschwiegen hat.

Geschäftskunde kauft vom Händler

  • Gewährleistung: Gesetzlich kann diese zwischen Händler und Geschäftskunden ausgeschlossen werden.
  • Garantie: Kann je nach Händler oder Hersteller angeboten werden und könnte individuell verhandelt werden.
  • Abgedeckte Schäden und Mängel: Abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie zu verstehen. Während die Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung darstellt, kann die Garantie zusätzlich individuelle Vorteile bieten. Je nach Kaufkonstellation variieren die Ansprüche und Schutzmaßnahmen erheblich. Daher ist es ratsam, die jeweiligen Verträge sorgfältig zu prüfen und sich über die Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, bevor man einen Gebrauchtwagen kauft.

Gebrauchtwagengarantie: Definition und Details

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine spezielle Art der Garantie, die häufig beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs vom Händler angeboten wird. Sie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder einer Drittpartei und stellt sicher, dass bestimmte Reparaturen und Ersatzteile für einen festgelegten Zeitraum abgedeckt sind.

Abgedeckte Schäden einer Gebrauchtwagengarantie

Die abgedeckten Schäden variieren stark je nach Garantieanbieter und Tarif. In der Regel sind jedoch folgende Bereiche abgedeckt:

  • Motor: Schäden an wichtigen Motorkomponenten wie Zylinderkopf, Kolben, Ventilen, Turbolader, Einspritzsystemen.
  • Getriebe: Defekte im Automatik- oder Schaltgetriebe.
  • Elektronik: Elektronische Bauteile, wie Steuergeräte, Sensoren und Bordcomputer.
  • Antriebssystem: Gelenkwellen, Kardanwelle, Differential.
  • Fahrwerk und Lenkung: Federung, Stoßdämpfer, Lenkungskomponenten.

Kosten einer Gebrauchtwagengarantie

Die Kosten hängen vom Fahrzeugtyp, Alter, Kilometerstand und dem gewählten Deckungsumfang ab. Die Preise liegen typischerweise zwischen 200 und 1000 Euro pro Jahr. Bei höherem Kilometerstand und älteren Fahrzeugen können die Kosten deutlich steigen.

Worauf sollte man beim Abschluss achten?

  • Deckungsumfang prüfen: Stelle sicher, dass die Garantie die wesentlichen Komponenten deines Fahrzeugs abdeckt. Manche Tarife schließen bestimmte Bauteile aus oder bieten nur eingeschränkte Leistungen.
  • Ausschlüsse verstehen: Lies die Bedingungen sorgfältig, um zu verstehen, welche Schäden ausgeschlossen sind. Verschleißteile, wie Bremsen oder Reifen, sind oft nicht abgedeckt.
  • Selbstbeteiligung: Überprüfe, ob und wie viel Selbstbeteiligung du bei einem Schadensfall zahlen musst.
  • Vertragsdauer und Kilometerbegrenzung: Beachte die maximale Laufzeit der Garantie und mögliche Kilometerbegrenzungen.
  • Werkstattbindung: Manche Garantien verlangen, dass Reparaturen nur in bestimmten Werkstätten durchgeführt werden. Prüfe, ob diese Werkstätten für dich erreichbar sind.
  • Serviceanforderungen: Halte dich an die vorgeschriebenen Wartungsintervalle, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
  • Reputation des Anbieters: Wähle einen Anbieter mit gutem Ruf und zuverlässigem Kundenservice.

Eine Gebrauchtwagengarantie kann wertvolle Sicherheit bieten, jedoch sollte der Vertrag genau geprüft werden, damit er wirklich den eigenen Bedürfnissen entspricht.

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